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Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Kunstuniversität Graz

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Sozialreferat

by Josef Pepper last modified 2009-04-24 08:14

Unsere Arbeitsbereiche

Sozialaktion

Seit einigen Jahren machen wir diverse Sozialaktionen. Hofer Gutschein und Gutschein für die Cafeteria Pasemann kannst du erhalten, wenn du sozial bedürftig bist. Diese Aktion hat schon so manchem Studierenden geholfen, stressfreier durch einen Studienmonat zu kommen. Für die Aktion im SoSe 09 ist die Abgabefrist der Freitag, 15. Mai 2009

Das Antragformular  kannst du downloaden und liegt auch im ÖH-Sekretariat auf.

Termine und Fristen für unsere Aktionen schreiben wir über das KUG-Online Mailsystem aus. Schau regelmäßig in deine Mailbox, es ist eine gute Möglichkeit miteinander zu kommunizieren.


ÖH–Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung

Sämtliche Mitglieder der ÖH sind Unfall- und Haftpflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag (0,36 Euro) wird gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben. Der Versicherungsschutz bezieht sich aber auf bestimmte Gebiete – Gebäude und Gelände der Universität, außerhalb nur dann wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schaden und Lehrbetrieb besteht. Darüber kannst du in der Sozialbroschüre nachlesen. Diese Broschüre wird von der Bundesvertretung der ÖH in Wien erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Etwas wäre hier noch zu erwähnen: Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in einem Krankenhaus von mind. 3 Wochen werden die Studiengebühren des laufenden Semesters ersetzt.

Eine weitere Möglichkeit bei Krankheit die Studiengebühr zurückzubekommen besteht über ein Ansuchen an das Bundesministerium. Bei Nachweis, dass du mehr als zwei Monate dein Studium nicht betreiben konntest, dies ist durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, kannst du das Ansuchen stellen.
Als Zeitraum ist das Ende des der Krankheit folgenden Semesters angegeben.
Formulare sind im ÖH-Büro erhältlich.


Studienbeihilfe

Voraussetzungen für den Bezug:

Wer in Österreich an der Uni als ordentliche/r HörerIn studiert hat Anspruch auf Studienbeihilfe. Darüber hinaus müssen "soziale Bedürftigkeit", ein "günstiger Studienerfolg". Studienbeihilfe können österreichische StaatsbürgerInnen erhalten. Studierende aus EWR-Staaten haben dann Anspruch, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich berufstätig ist.

Allen anderen ausländischen StaatsbürgerInnen wird nur dann Anspruch gewährt, wenn der/die StudienbeihilfenwerberIn vor Aufnahme des Studiums durch mindestens fünf Jahre hindurch mit mindestens einem Elternteil, der in Österreich zumindest durch fünf Jahre hindurch unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig war, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.

Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist, dass der/die Studierende das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres (30.Geburtstag) begonnen hat. Diese Altersgrenze kann sich für SelbsterhalterInnen erhöhen.

Achtung! Die Altersgrenze betrifft zwar Menschen nicht, die bereits ein Stipendium beziehen (VOR Aufnahme des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet!). Bei Studienwechseln und dem Beginn des Masterstudiums (nach Bakkalaureat) oder Doktoratsstudiums findet die Altersgrenze allerdings Beachtung.

Das staatliche Stipendium dient grundsätzlich dazu, jene Studierende zu unterstützen, bei denen die Unterhaltsleistungen der Eltern (und des Ehegatten), zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, nicht ausreichen. Stelle in jedem Fall einen Antrag, auch wenn du glaubst deine Eltern verdienen genug. Auch wenn du keine Studienbeihilfe bekommst, kann es sein, dass du zumindest die Studienbegühr zum Teil oder sogar zur Gänze zurückbekommst.


Beachte bitte die Antragsfristen:

Für das Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember

Für das Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai


Wo suchst du an?

Studienbeihilfenbehörde

Metahofgasse 30

8020 Graz – Tel.: 0316/ 81 33 88

(Mittwoch kein Parteienverkehr)

www.stipendium.at


Sozialfonds der ÖH

Für Studierende, die sich in einer besonderen sozialen und finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit um eine einmalige außerordentliche finanzielle Unterstützung aus dem Sozialfond der ÖH zu erhalten.

Das Formular dafür liegt im ÖH-Büro auf und kannst du dir hier downloaden.Notwendig ist, dass du die dargestellte Notlage durch Unterlagen dokumentierst – dem Ansuchen sind Einkommensnachweise der Eltern, lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Einahmen/Ausgaben-Aufstellung, Studiennachweise, etc. beizulegen.


Maßnahmen für Studierende mit Kind

Die KUG ist am interuniversitären Projekt „Unikid“ beteiligt. Diese Einrichtung ist eine Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen und unterstützt Universitätsangehörige, also Studierende und Bedienstete der vier Grazer Universitäten, rund um das Thema Kinderbetreuung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf.

Kontakt: www.uni-graz.at/unikid


Weitere Beratungen

Das Sozialreferat bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern Beratungen in vielen Bereichen an. Die hier aufgelisteten Bereiche stellen nur eine kleine Zusammenfassung dar, für deine speziellen Anfragen wende dich bitte persönlich an uns.


ÖH – Mietrechtsberatung
Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnrechtsfragen bietet die österreichische Mietervereinigung. Die ÖH ist Mitglied, bezahlt den Beitrag und die Beratung ist für dich kostenlos.


Südtiroler Platz 13 (ÖGB-Haus), 8020 Graz

Tel.: 0316 / 71 46 42

mvoe.stmk@aon.at

Außerdem bietet unsere Sozialreferentin Ines Mitro auch Mietrechtsberatungen an. Kontakt zu ihr bekommst du über:

Tel.: 0676 / 45 32 415


ÖH-Steuerberatung
In Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat der Karl-Franzens Universität kannst du dich von einem Steuerberater beraten lassen. Termine für dieses Semester gibt es nach Vereinbarung. Solltest du eine Beratung benötigen, wende dich an unser ÖH-Sekretariat. Die Instyria-Kultur Service GmbH beitet zu bestimmten Terminen eine kostenlose Steuer u Rechtsberatung für Kunstschaffende. Lies hier mehr darüber.


Juristische Beratung

Bist du in einer Situation, in der du fundierte juristische Beratung brauchst, hat die Hochschülerschaft für dich einen Anwalt. Die Erstberatung ist für dich kostenlos. Für weitere Informationen wende dich an unser ÖH-Sekretariat.




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